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Bobbejaanland öffnet am 5. April wieder!

Informationen für Personen mit Behinderungen

Bereiten Sie Ihren Besuch vor

Einen unbeschwerten Tag in Bobbejaanland verbringen? Das ist möglich! Gerne geben wir Ihnen einige zusätzliche Informationen mit auf den Weg. Klicken Sie auf die Links und laden Sie die verschiedenen Broschüren herunter.

Allgemeine Informationen zum Park

Auch für Menschen mit Behinderung möchte Bobbejaanland das lustigste Land sein. Deshalb bereiten wir Ihren Besuch gerne optimal vor. Unsere Mitarbeiter tun alles, um Ihnen einen unvergesslichen Tag zu bereiten.

  • Assistenzhunde

    Assistenzhunde sind im Bobbejaanland willkommen und haben freien Eintritt. Ihr Hund muss jedoch ein offizielles Hundewestchen oder -halsband tragen.

  • Eintrittskarten

    Tickets für Menschen mit Behinderung und ihre Begleitperson(en) sind ausschließlich am Tag Ihres Besuchs an der Kasse erhältlich.

    • Die Person mit Behinderung und maximal eine Begleitperson erhalten den Vorzugstarif.
    • Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich.

    Eine Übersicht aller Tarife finden Sie unter Öffnungszeiten und Preise.

    Unsere Mitarbeiter können keine medizinische Beurteilung vornehmen. Deshalb bitten wir Sie, beim Kauf Ihres Tickets eines der folgenden gültigen Dokumente vorzulegen:

    • Einen gültigen Parkausweis für Menschen mit Behinderung
    • Eine European Disability Card
    • Einen Autipas
    • Besucher aus den Niederlanden können auch einen NS-Begleiterausweis verwenden.

    Nur gegen Vorlage eines dieser Nachweise können Sie die angepassten Einrichtungen, Tarife und Verfahren in Anspruch nehmen. Wir können Sie um einen Identitätsnachweis bitten.

    Beim Kauf Ihres Tickets erhalten Sie ein farbiges Armband. Damit können Sie bei den meisten Attraktionen einen alternativen Zugang nutzen.

  • Erste Hilfe

    Die Erste-Hilfe-Station befindet sich gegenüber der Terrasse der Bayside Snackbar.

    • Hier erhalten Sie Hilfe und Versorgung (keine Medikamente).
    • Es steht auch eine Dusche zur Verfügung, die bei Bedarf genutzt werden kann.

    Im Themenbereich Wondergarden finden Sie einen zusätzlichen Versorgungsraum mit behindertengerechten Einrichtungen.

  • Essen und Trinken

    Alle restaurants zijn toegankelijk voor rolstoelgebruikers. In elk verkooppunt zijn productfiches beschikbaar met allergeneninformatie. Vraag er gerust naar.

  • Geschäfte, Läden und Spielhallen

    Alle unsere Geschäfte und Spielhallen sind für Rollstuhlfahrer zugänglich.

  • Gruppen

    Kommen Sie in einer Gruppe?

    • Auch für Gruppenbesuche ist eine Bescheinigung erforderlich.
    • Verfügt nicht jeder über eine eigene Parkkarte, einen EDC oder einen Autopass? Oder kommen Sie im Rahmen einer Gruppenreservierung über eine Organisation für Menschen mit Behinderung? Dann akzeptieren wir auch eine Bescheinigung der Leitung oder des Gruppenarztes, in der bestätigt wird, dass die Teilnehmer der Gruppe die reguläre Warteschlange nicht nutzen können. Diese Bescheinigung muss auf offiziellem Briefpapier verfasst und mit einer Unterschrift sowie dem Datum versehen sein. Das Dokument darf nicht älter als sechs Monate sein.

    Es ist nicht möglich, den alternativen Eingang mit großen Gruppen gleichzeitig zu nutzen. Wir empfehlen, die Gruppe in kleinere Gruppen von maximal 4 Personen (einschließlich Begleitpersonen) aufzuteilen.

    Besuchen Sie Bobbejaanland mit 20 Personen oder mehr? Dann profitieren Sie von speziellen Gruppentarifen für Menschen mit Behinderung. Weitere Informationen finden Sie hier.

  • Informationsschalter

    Onze infobalie bevindt zich aan de ingang van het park. Je kan hier terecht met al je vragen of voor extra ondersteuning tijdens je bezoek.

  • Kopfhörer mit Geräuschunterdrückung

    Sind Sie geräuschempfindlich? Dann können Sie am Informationsschalter geräuschunterdrückende Kopfhörer für Kinder und Erwachsene ausleihen.

    Die Kaution beträgt 20 €.

  • Lose Gegenstände

    • Aus Sicherheitsgründen dürfen Sie keine losen Gegenstände (wie z. B. Mobiltelefone) in die Fahrgeschäfte mitnehmen. Sie können diese bei einer Begleitperson hinterlegen oder die Aufbewahrungsmöglichkeiten an den Fahrgeschäften nutzen. Bobbejaanland haftet nicht für Verlust oder Beschädigung.

    Am Bobbejaan Schoepenplein können Sie Schließfächer für persönliche Gegenstände mieten. Diese Schließfächer können nur mit einer Zahlungskarte genutzt werden. Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit, bestimmte Gegenstände (gegen Gebühr) im General Store zu deponieren.

  • Parken

    Beim Einfahren auf den Parkplatz weist Ihnen ein Mitarbeiter die reservierten Parkplätze für Menschen mit Behinderung zu. Diese befinden sich in unmittelbarer Nähe des Parkeingangs.

    Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der Plätze begrenzt ist. Es gilt der reguläre Parktarif, und eine Reservierung ist leider nicht möglich.

    Der Parkplatz ist für Rollstuhlfahrer zugänglich.

  • Rollstuhl- und Elektromobilverleih

    • Rollstuhlverleih: kostenlos an der Erste-Hilfe-Station (begrenzte Anzahl). Reservierungen sind möglich unter info@bobbejaanland.be. Bitte beachten Sie, dass ein reservierter Rollstuhl bis 12:00 Uhr abgeholt werden muss. Geschieht dies nicht, wird der Rollstuhl an andere Interessenten weitergegeben.
    • Elektromobil: kostenpflichtig, ebenfalls über die Erste-Hilfe-Station. Reservierungen sind über dieselbe E-Mail-Adresse möglich.

    Bei der Abholung bitten wir um einen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein als Kaution.

  • Shows

    Alle Vorstellungen sind für Rollstuhlfahrer zugänglich.

  • Toiletten

    Jedes Toilettengebäude verfügt über behindertengerechte Toiletten.

  • Vermisste Personen

    Verirrt sich jemand aus Ihrer Gruppe? Sprechen Sie einen Mitarbeiter an oder wenden Sie sich an den Informationsschalter. Dort können Sie auch einen Informationsausweis erhalten, auf den Sie Ihre Kontaktdaten notieren können. Das ist besonders praktisch für Kinder oder Personen, die sich nicht (gut) verständigen können.

Angepasste Zugangsverfahren bei Attraktionen

Bobbejaanland möchte so barrierefrei wie möglich sein, doch erfordern einige Attraktionen ein gewisses Maß an Selbstständigkeit und Mobilität, beispielsweise bei Evakuierungen oder beim Umsteigen.

  • Sehenswürdigkeiten: Zugangsverfahren

    Bobbejaanland unternimmt alles, um den Park für alle unsere Besucher so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Aus Sicherheitsgründen ist dies leider nicht immer möglich, da manche Attraktionen und Situationen ein gewisses Maß an Selbstständigkeit und Mobilität erfordern. Denken Sie dabei beispielsweise an eine Evakuierung oder an Situationen, in denen ein Besucher mit einer Behinderung von einem Rollstuhl in einen Zug oder eine Gondel umsteigen muss.

    Für jede Attraktion gelten spezifische Sicherheitsbedingungen. Diese finden Sie hier in einer übersichtlichen Zusammenfassung.

    Um die angepassten Zugangsverfahren für unsere Attraktionen in Anspruch nehmen zu können, können Sie zu Beginn Ihres Besuchs an unserem Infostand ein Armband erhalten.

    Mit einem roten Armband:

    • Sie betreten die Attraktion über einen alternativen Eingang. Dies tun Sie immer in Begleitung Ihrer festen Begleitperson.
    • Ihre feste Begleitperson erhält ein schwarzes Armband.
    • Die Begleitperson ist mindestens 16 Jahre alt, 140 cm groß und hat selbst keine Behinderung.
    • Die Begleitperson bleibt stets bei Ihnen und sitzt neben Ihnen oder mit Ihnen im selben Fahrzeug.

    Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, Besuchern mit einer Behinderung zu helfen. Dies liegt daher in der Verantwortung der festen Begleitperson. Diese ist jederzeit für die von ihr begleitete Person verantwortlich. In Attraktionen muss die feste Begleitperson stets neben dem Besucher mit einer Behinderung oder im selben Wagen Platz nehmen.

    Maximal zwei weitere Personen dürfen über den alternativen Eingang mitkommen, sofern sie die Sicherheitsbedingungen erfüllen. Bitte beachten Sie: Das Armband ist kein Vorrangausweis. Die Wartezeit kann genauso lang sein wie in der normalen Warteschlange.

    Darüber hinaus gilt – ebenfalls aus Sicherheitsgründen – für alle Attraktionen eine maximale Anzahl von Personen mit Behinderung, die die Attraktionen gleichzeitig besuchen dürfen. Begeben Sie sich daher erst dann zur Einstiegsplattform, wenn der Betreiber dies anzeigt.

  • Sehenswürdigkeiten: Übersicht und allgemeine Informationen

    Hier können Sie eine praktische Übersicht mit weiteren Informationen und Zugangsbedingungen für jede Attraktion herunterladen.

    • Sie müssen sich während der Fahrt selbstständig festhalten und vor den Kräften der Attraktion sowie vor anderen Teilnehmern schützen können.
    • Personen mit Rücken-, Nacken- oder Knochenproblemen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Bluthochdruck, einer kürzlich erfolgten Operation oder anderen gesundheitlichen Beschwerden, die sich durch Erschütterungen verschlimmern können, dürfen nicht an allen Attraktionen teilnehmen. Lesen Sie daher stets sorgfältig die Sicherheitshinweise an der Attraktion.
    • Sie müssen geistig in der Lage sein, die Risiken der Attraktion für sich selbst und andere zu verstehen. Falls erforderlich, dürfen Sie unter Begleitung teilnehmen.
    • Es besteht immer eine geringe Wahrscheinlichkeit, dass eine Attraktion evakuiert werden muss. Dies kann bedeuten, dass Sie über Laufstege gehen müssen, manchmal von einer erhöhten Stelle aus. Auch steile Treppen oder Rampen können vorkommen, und Sie müssen möglicherweise länger im Fahrzeug warten. Mitarbeiter dürfen Sie nicht heben oder tragen.
    • Während der Fahrt müssen Sie:
      • ordnungsgemäß sitzen, wie vorgeschrieben
      • Ihre Hände, Arme, Füße und Beine jederzeit innerhalb der Gondel halten
      • alle für eine sichere Fahrt erforderlichen Sicherheitsvorrichtungen benutzen
    • Wenn Ihre Körperkonstitution die Benutzung von Sicherheitsvorrichtungen wie Gurten oder Haltebügeln unmöglich macht, dürfen Sie nicht mitfahren.
    • Für jede Attraktion können spezifische Einschränkungen gelten (wie z. B. Einschränkungen hinsichtlich Größe, Gewicht oder Körperbau). Diese sind für die ordnungsgemäße Funktion der Sicherheitsvorrichtungen erforderlich und entsprechen den Anforderungen des Herstellers.

     

    Lesen Sie stets alle Sicherheitshinweise sorgfältig durch, bevor Sie eine Attraktion betreten.

  • Menschen mit Behinderung ohne Begleitperson

    Wir möchten auch Besuchern mit einer Behinderung die Möglichkeit bieten, so viele Attraktionen wie möglich ohne Begleitperson selbstständig zu erleben.

    Daher gelten einige Konditionen, um eine Attraktion über die alternative Warteschlange selbstständig zu betreten. Sie können diese nutzen, wenn Sie:

    • mindestens 16 Jahre alt sind und eine Mindestgröße von 140 cm haben
    • die Attraktion selbstständig betreten und verlassen können
    • sich selbstständig festhalten und sicher sitzen bleiben können
    • mündliche und visuelle Anweisungen gut befolgen können
    • eine Erklärung unterzeichnen, in der Sie bestätigen, dass Sie die Attraktionen selbstständig erleben können und keine Hilfe von einer Begleitperson benötigen. Dieses Dokument finden Sie am Ende der PDF-Datei.

    Sind Sie jünger als 18 Jahre? Dann müssen Ihre Eltern oder gesetzlichen Vertreter diese Erklärung unterzeichnen. Sie finden dieses Dokument am Ende der PDF-Datei.

    Erfüllen Sie alle diese Konditionen? Dann erhalten Sie am Infostand ein hellblaues Armband. Damit erhalten Sie Zugang zu den alternativen Eingängen der Attraktionen.

    👉 Bitte beachten Sie: Dieser Zugang ist streng persönlich.

    Es ist jedoch möglich, dass maximal zwei minderjährige Kinder gemeinsam mit Ihnen die Attraktion erleben und ebenfalls die alternative Warteschlange nutzen. Die Konditionen hierfür sind, dass Sie selbst mindestens 16 Jahre alt sind.

    Bitte beachten Sie, dass pro Attraktion zusätzliche Sicherheitsbedingungen gelten können. Diese dienen stets Ihrer Sicherheit und der Sicherheit anderer Besucher.

    Hier können Sie eine Übersicht mit weiteren Informationen und Zugangsinformationen pro Attraktion herunterladen, auch für Personen mit einer Behinderung.

  • Gips und Bandage

    Aufgrund der Bauweise bestimmter Attraktionen und der Sicherheitsvorkehrungen ist es bei einigen Attraktionen nicht gestattet, diese mit einem Gipsverband oder einer Schiene zu betreten.

    Hier können Sie eine Übersicht mit weiteren Informatioanen und Zugangsbestimmungen für jede Attraktion herunterladen, auch für Besucher mit einem Gipsverband oder einer Schiene.

  • Prothesen

    Bei den meisten Attraktionen dürfen Besucher mit einer Prothese mitfahren, sofern die Prothese sicher befestigt ist und während der Fahrt an ihrem Platz bleibt. In einigen Fällen ist dies nicht gestattet.

    Lesen Sie alle Sicherheitshinweise an den Attraktionen aufmerksam durch, bevor Sie die Attraktion betreten.

  • Gut vorbereitet für einen reizarmen Tag voller Spaß

    Wir bei Bobbejaanland wissen nur zu gut, dass ein Tag im Freizeitpark eine Menge Eindrücke und Reize mit sich bringen kann. Deshalb haben wir speziell für Besucher, die empfindlich auf Reize reagieren, einen praktischen Leitfaden erstellt. Wir erklären Ihnen, was Ihnen unterwegs alles begegnet, was Sie erwarten können und an welchen Stellen Sie möglicherweise etwas mehr Reize wahrnehmen.

    Hier können Sie die Broschüre herunterladen.

    Bobbejaanland nimmt am „Hidden Disabilities Sunflower“-Programm teil. Damit können Sie mit einem praktischen Hilfsmittel einen Tag voller Spaß erleben. Indem Sie freiwillig und diskret ein Sunflower-Schlüsselband tragen, signalisieren Sie unseren Mitarbeitern, dass Sie zusätzliche Unterstützung, eine helfende Hand oder etwas mehr Zeit benötigen.

    Weitere Informationen zu diesem Hilfsmittel finden Sie hier über diesen Link.

Besuchen Sie Bobbejaanland!

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